Gute Neuigkeiten
juwi und Windwärts schließen sich zusammen.
Alle Informationen und einen ersten Eindruck unseres neuen Markenauftritts finden Sie unter www.juwi.energy
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Klimaschutz Plus: Wissenswertes rund um den Solarpark Ahldorf
In enger Abstimmung mit der Stadt Horb planen wir einen Solarpark entlang der A 81.
Die juwi-Gruppe aus dem rheinland-pfälzischen Wörrstadt möchte einen 10,7-Megawatt-Solarpark bei Ihnen errichten. Der Park soll für Horb und seine Bürgerinnen und Bürger zu einem Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität werden. Auf dieser Seite möchte wir uns als Ihr Partner vorstellen und Sie über die wichtigsten Projektdetails, die wesentlichen Planungsschritte und alles wichtige rund um das Thema Solarenergie informieren. Unsere Selbstverpflichtung für den gesamten Prozess: Wir planen, bauen und betreiben Solarparks so, dass sie die Akzeptanz bei Gemeinden, Landwirten und Bürgern vor Ort stärkt und dem Umwelt- und Naturschutz zu Gute kommen.
Lage des geplanten Solarparks
Der Solarpark ist nordöstlich der Anschlussstelle 30 Horb am Neckar entlang der A 81 geplant. Der Standort liegt westlich von Marktstallhof und Hochenfichtehof. Die eingezäunte Fläche beträgt rund 11 Hektar. Das entspricht 0,18 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche der Stadt Bad Horb (6.100 Hektar). Sie verteilt sich auf zwei getrennte Teilstücke. Der Strom aus dem Solarpark wird ins Stromnetz der Netze BW GmbH eingespeist werden.
Wir planen für den Solarpark den Einsatz von monokristallinen Modulen mit je 545 Watt Leistung, insgesamt sind rund 19.650 Module vorgesehen. Dadurch addiert sich die Gesamtleistung des Parks auf 10,7 Megawatt peak. Der erwartete durchschnittliche Stromertrag liegt bei 11.923.569 Kilowattstunden pro Jahr, dem Strombedarf von circa 3.830 Haushalten.
Mit Hilfe dieser Visualisierungen können Sie sich selbst ein Bild von der Landschaft mit und ohne Solarpark machen. Durch die eingebettete Lage des Solarparks entlang der Autobahn ist quasi keine Veränderung erkennbar.
Vom Aufstellungsbeschluss bis zur Inbetriebnahme: So sieht unser Zeitplan für den Solarpark Ahldorf aus.
In einer virtuellen Bürgerinformationsveranstaltungen hat juwi den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Horb das Projekt vorgestellt.
Die Stadt Horb hat am 21. Juli 2021 ein Bauleitplanverfahren für den Solarpark eingeleitet (Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans).
Frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung beendet. Alle notwendigen Gutachten und Berichte liegen vor.
Durch einen Satzungsbeschluss der Stadt Horb wird der Bebauungsplan als kommunale Satzung von der Gemeindevertretung beschlossen.
Wenn juwi die Baugenehmigung erhalten hat, kann noch im gleichen Jahr mit dem Bau des Solarparks begonnen werden.
Der Bau des Solarparks dauert nur wenige Monate. Nach der Inbetriebnahme wird der Solarpark an den Betreiber übergeben. In der Regel kümmert sich juwi anschließend weiterhin um die Betriebsführung der Solaranlage.
Erfahren Sie mehr darüber, welche positiven Effekte unsere Solarparks haben – für Biodiversität, aber auch für Klimaschutz, Natur- und Umweltschutz sowie für die ländliche Entwicklung.
Wir sind zuverlässiger Partner für erneuerbare Energien
juwi zählt seit rund 25 Jahren zu den führenden Spezialisten für erneuerbare Energien. Wir bieten unseren Partnern die komplette Projektentwicklung sowie weitere Dienstleistungen rund um den Bau und die Betriebsführung erneuerbarer Energieanlagen an. Zu unseren Geschäftsfeldern zählen Projekte mit Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie Hybridlösungen mit Speichern. Weltweit hat juwi mehr als 1.750 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von über 3.100 Megawatt realisiert. Gegründet wurde juwi 1996 in Rheinland-Pfalz, der Firmensitz des Unternehmens ist in Wörrstadt bei Mainz. Seit Ende 2014 ist die Mannheimer MVV Energie AG Eigentümer der juwi-Gruppe. Wir sind in vielen Bundesländern mit Projekten und Niederlassungen präsent und beschäftigen weltweit rund 850 Mitarbeiter.
Eine aktuelle Studie des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) kommt zu dem Ergebnis, dass Solarparks positiv auf die Biodiversität wirken.
Die Vernichtung von Lebensräumen gehört ohne Zweifel zu den Hauptursachen für den fortdauernden dramatischen Verlust biologischer Vielfalt. Darüber hinaus hat aber auch die Art und Weise der Landnutzung Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Anders gesagt: Vielfältige Nutzung kann die Vielfalt an Arten fördern. Artenschutz schließt also keineswegs zwangsläufig eine Nutzung der Flächen aus.
Durch eine Umgestaltung von Acker- oder Deponieflächen zu Solarparks können beispielsweise Wiesenflächen geschaffen werden. Durch regelmäßiges Mähen entstehen optimale Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen. Häufig kommen hierbei die Schafbeweidung oder Mahd in Betracht. Durch diese schonende extensive Pflege können wertvolle und artenreiche Lebensräume geschaffen werden, die in der heutigen Landschaft durch eine zunehmend intensive Nutzung in Monokulturen oder aber durch fehlende Pflege bedroht sind.
Durch Umnutzung von beispielsweise intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Konversionsflächen kann eine unter Umständen erhebliche ökologische Aufwertung erreicht werden. Auf diese Weise wird neben der umweltfreundlichen Produktion von Energie auch ein wertvoller Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt geleistet. Dies zeigt, wie Synergien zwischen Klimaschutz und Naturschutz genutzt werden können.
https://www.bne-online.de/de/news/detail/studie-photovoltaik-biodiversitaet/
Deutschland verfügt über ausreichend Flächen zum Ausbau von Solarenergie, auch ohne nennenswerte Konflikte mit der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion.
Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur schätzt das Ausbaupotential auf restriktionsfreien Flächen auf 3.164 Quadratkilometer. Nach aktuellem Stand der Technik ergibt sich daraus ein technisch realisierbares Potential von 226 GWp (zum Vergleich: in Deutschland sind Stand 2020 53 GWp installiert, zum Erreichen der Klimaziele ist ein jährlicher Zubau von 5-10 GWp bis 2050 notwendig).
Auf 78 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland werden aktuell keine Lebensmittel angebaut, weiterhin werden auf rund 14 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen aktuell Energiepflanzen zur Herstellung von Biotreibstoffen angebaut. Im Vergleich zu dieser Nutzung verfügen PV-Anlagen über eine 40fach höhere Effizienz der Flächennutzung.
Strom von PV-Freiflächenanlagen an Standorten in Deutschland verfügt über die aktuell günstigsten Stromgestehungskosten. Dies gilt im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien sowie zu fossilen Energieträgern.
Cent/kWh (2018) | |
PV (Freiflächenanlage) | 3,7 - 5 |
PV (Dachfläche) | 4,5 - 11,5 |
Wind (onshore) | 4 - 8,1 |
Kohle | 4,25 - 8 |
Gas | 7,8 - 22 |
Hinzu kommt: Photovoltaik besitzt entlang der Wertschöpfungskette weiterhin hohes Kostenreduktionspotential. Daher ist damit zu rechnen, dass sich der bereits bestehende Trend der Reduktion der Stromgestehungskosten mittel- und langfristig fortsetzt.
Autobahnrandstreifen sind für die Landwirtschaft und insbesondere für die biologische Landwirtschaft von eher untergeordnetem Interesse. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung bewusst Randstreifen entlang von Autobahnen in einem Korridor bis 200 Meter in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 aufgenommen, um hier der Entwicklung von Freiflächen-Solarparks bevorzugt Raum zu geben.
Um eine Blendwirkung für die Autofahrer auszuschließen, wird vorab ein Blendgutachten erstellt. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden in der Planung des Solarparks berücksichtigt, so dass bereits im Vorfeld eine Blendwirkung weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Das Blendgutachten wird zudem Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sein.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Ahldorf besteht keine Blendwirkung, da sie auf die Rückseite der PV-Module schauen.
Es wird nur die neuste Generation von Modulen eingesetzt.
Der Wirkungsgrad von PV-Modulen beträgt aktuell im Mittelwert rund 17,5 Prozent und maximal ca. 22 Prozent. In den vergangenen Jahren stieg diese Effizienz jährlich um ca. 0,3 Prozentpunkte. Neben den Wirkungsgraden der Module treten beim Betrieb der Anlagen aber auch Verluste auf. Diese werden zusammengenommen als Performance Ratio (PR) bezeichnet. Diese beträgt bei aktuellen Anlagen zwischen 80 und 90 Prozent.
Im Laufe der Nutzungsphase der einzelnen Module degradieren diese zwar, allerdings lediglich in einer Größenordnung von 0,15 Prozent pro Jahr. Hersteller garantieren üblicherweise den einen maximalen Leistungsabfall von 20 Prozent über eine Dauer von 20 bis 30 Jahren.
Die wesentlichen Bestandteile eines Solarmoduls sind Glas, Aluminium, Metalle, Kunststoffe und Silizium. Ein Solarmodul (oder auch Solarpanel genannt) setzt sich aus mehreren Solarzellen zusammen, in denen die Lichtenergie der Sonne in elektrischen Strom umgewandelt wird. Das Modul ist eine Art Gehäuse, es dient als mechanische Befestigungsmöglichkeit aber auch als Schutzsystem für die Solarzellen. Ein Modul besteht vor allem aus dem Leichtmetall Aluminium als Rahmen und einer lichtdurchlässigen Glasscheibe als Abdeckung. Allein das Glas hat einen Anteil von 80 bis 90 Prozent an einem Solarmodul. Neben den Solarzellen beherbergt das Solarmodul elektrische Anschlüsse mit Metallen wie Kupfer und Silber (Lötverbindungen). Über die Anschlüsse werden die einzelnen Solarmodule miteinander verbunden und ein Stromkreislauf entsteht. Die gängigen Solarzellen sind aus Silizium, sie machen rund 95 Prozent des Marktes aus. Das Halbleitermaterial Silizium wird aus Quarzsand gewonnen. Umweltbelastende Stoffe wie Cadmium oder Blei kommen in den von juwi eingesetzten monokristallinen PV-Modulen nicht vor.
Die Mahd der Modulzwischenreihen ist maschinell wie auch mit Schafen möglich. Beim maschinellen Einsatz haben sich Schmalspurtraktoren mit Mähbalken als besonders geeignet gezeigt. Wie begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit der Schafbeweidung, da dies zu einem positiven Effekt auf die Bodenqualität führt und gleichzeitig die Biodiversität auf der Fläche erhöht. Wir führen bereits Gespräche mit einem Eigentümer der Fläche über eine Schafbeweidung.
Die Stadtwerke der Stadt Horb werden zu gegebener Zeit prüfen, ob sie den Solarpark erwerben und in ihr Erzeugungsportfolio aufnehmen möchten. Ob und in welchem Rahmen eine Beteiligung möglich sein wird, wird im weiteren Projektverlauf geklärt werden.
Derzeit ist es noch nicht vorgesehen den Solarpark mit einem Energiespeicher auszustatten.
juwi ist Projektentwickler. Das heißt wir planen und bauen Wind- und Solarenergieanlagen und haben regenerative Kraftwerke in der technischen wir kaufmännischen Betriebsführung. Juwi ist kein Anlagenbetreiber. In den vergangenen 25 Jahren hat juwi eng mit regionalen Energieversorgern zusammengearbeitet und erfolgreich zahlreiche Projekte entwickelt und an Stadtwerke übergeben. Wir sind davon überzeugt, dass diese Konstellation für alle Bürger und alle Beteiligten eine win-win Situation darstellt.
Die Stadtwerke der Stadt Horb prüfen zu gegebener Zeit, ob Sie diesen PV-Park erwerben und in ihr Erzeugungsportfolio aufnehmen möchten. Sollte dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht realisiert werden können, wird juwi andere potenzielle Betreiber ansprechen. Dann würde die Stadt Horb a.N. anderweitig vom Solarpark profitieren, was in einem gesonderten städtebaulichen Vertrag geregelt werden würde. Zudem partizipiert die Stadt von Gewerbesteuereinnahmen.
Beispiele von anderen Solarparks zeigen zudem, dass über Energie-Infopfade oder ähnliche Konzepte zusätzliche Attraktionen geschaffen werden können, die auch den regionalen Tourismus beleben. Und auch während der Bau- und Betriebsphase können Gemeinden von einem Solarpark profitieren: Durch die Beauftragung regionaler Unternehmen wird die regionale Wertschöpfung gesteigert.
Ein zusätzlicher positiver Effekt für die Gemeinden: Dank der positiven Umweltbilanz und zusätzlicher ökologischer Ausgleichsmaßnahmen kann juwi der Gemeinde Gutschriften auf ihr Ökokonto übertragen.
Nein. Die Gewerbesteuer ist abhängig von sehr vielen Faktoren, insbesondere vom Anteil der Eigenkapitals und des Fremdkapitals. Nach einer neuen Entscheidung des Gesetzgebers wird der Standortgemeinde 90 Prozent der Gewerbesteuer zugesprochen, unabhängig davon, wo der Betreiber seinen Geschäftssitz hat.
Wir befinden uns aktuell in einer sehr frühen Projektphase. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu diesem frühen Zeitpunkt noch keine belastbaren Zahlen nennen können.
Für den Rückbau und Entsorgung ist der Betreiber verantwortlich. Der Rückbau des Solarparks am Ende der Vertragslaufzeit wird über eine Rückbaubürgschaft abgesichert. Sollte der Betreiber den Rückbau nicht durchführen können, können die Flächeneigentümer die Bürgschaftsurkunde nutzen, um den Rückbau zu beauftragen.
Die Module werden durch den Erstinverkehrbringer - dies ist der Solarmodulhersteller - zurückgenommen. Hierzu ist der Hersteller gesetzlich verpflichtet. Da die Module am Ende der Laufzeit einen hohen Wiederverkaufswert erzielen, sind diese von der Höhe der Bürgschaft ausgenommen.
Die Module werden vorrangig aus Asien importiert.
Trotz der hohen Importquote bei PV Modulen bleibt ein großer Teil der mit einem PV-Kraftwerk verbundenen Wertschöpfung im Land. Wenn man annimmt, dass 80 Prozent der hier installierten PV-Module aus Asien kommen, diese Module ca. 50 Prozent der Kosten eines PV-Kraftwerks ausmachen (Rest v.a. Wechselrichter und Installation) und die Kraftwerkskosten ca. 70 Prozent der Stromgestehungskosten ausmachen (Rest: Kapitalkosten, Wartung), dann fließen über die Modulimporte knapp 30 Prozent der Einspeisevergütung nach Asien. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der asiatischen PV-Produktion Anlagen aus Deutschland nutzt. Langfristig werden sinkende Herstellkosten von PV-Modulen auf der einen, steigende Frachtkosten und lange Frachtzeiten auf der anderen Seite die Wettbewerbsposition für die Modulherstellung in Deutschland verbessern.
Die Betriebskosten für diesen Solarpark sind branchenüblich und weichen nicht vom Standard ab.
Der Begriff stammt aus einer UE-Richtline. Genauer: aus der „RICHTLINIE DES RATES vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG“ und entspringt damit dem EU-Agrarförderrecht. Konkret geht es dabei um Ausgleichszahlungen für Landwirte in Gebieten mit unterdurchschnittlichen Erträgen oder Bewirtschaftungserschwernissen.
Die Einstufung als landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet erfolgt anhand der sogenannten landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ). Diese wird zur Kennzeichnung der wirtschaftlichen Ergebnisse des Betriebes für die steuerliche Bewertung benutzt. Die LVZ basiert auf der natürlichen Ertragsfähigkeit (Bodenqualität und Klimabedingungen). Dabei werden Zu- oder Abschläge für Heterogenität des Bodens, Probleme des Wasserhaushalts usw. gemacht, wobei andere als die natürlichen Produktionsbedingungen eingeschlossen sind. Der Höchstwert für das obengenannte Kriterium ist in den benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten auf 28 festgesetzt worden, was 70 Prozent des durchschnittlichen nationalen Werts (40) entspricht.
Die Fläche wird für die gesamte Nutzungsdauer, in der Regel 25 Jahre, vom Grundstückseigentümer gepachtet.
Es findet keine zusätzliche Erwärmung der Umgebung statt. Die Solarmodule erzeugen keine Wärme
Grundsätzlich ist der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem der Wind- und Solarenergie, zu begrüßen. Allerdings werden die Dachflächen in Deutschland, vor allem die wirtschaftlich umsetzbaren, nicht ausreichen, um die künftige, deutlich höhere Stromnachfrage zu bedienen - Stichwort Sektorenkopplung, also die Elektrifizierung der Bereiche Wärme, Mobilität und Industrie. Daher braucht es neben den Dachanlagen vor allem neue Freiflächenanlagen.
Einen guten Überblick über die künftig zu erwartenden Strommengen bietet die Studie „Klimaneutrales Deutschland 2050“ der AGORA Energiewende. Demnach wird der Strombedarf im Jahr 2030 etwa 643 TWh und im Jahr 2050 962 TWh betragen. Zum Vergleich: Der aktuelle Strombedarf liegt bei etwa 500 TWh.
Die Stadt Horb ist dafür in anderen Projekten /Anfragen offen.
Aktuell sind der Stadt keine weiteren Standortplanungen bekannt bzw. im Verfahren. Weder von Juwi noch von anderen Betreibern.
Juwi hat zunächst das Gespräch mit den Eigentümern der Flächen gesucht und hat im Anschluss die Stadt über das Interesse informiert.
Derzeit sind 3 Freiflächen PV-Anlagen im Stadtgebiet installiert (Dettlingen, Heiligenfeld, Nordstetten). Diese umfassen keine 50ha. Der Gemeidnerat hatte als Zielgröße 5 Standorte zu je 10 ha (in der Summe 50ha) beraten.
Weitere Standorte entlang der Autobahn sind nicht in Planung.
Auch andere "vorbelastete" Flächen - z.B. entlang von Schienenstrecken - kommen prinzipiell als Standorte in Betracht, sind aber aktuell nicht in Planung.
Die Fotomontagen dienen dazu einen möglichst realistischen Eindruck zu vermitteln. Abweichungen sind natürlich möglich. Aber aufgrund der Lage hinter der Autobahn und dem Hecken- und Baumbewuchs ist die Sicht auf den Solarpark sehr eingeschränkt.
Die Informationsveranstaltung wurde in den Mitteilungsorganen der Stadt, auf einer eigenen Projektwebsite, in der Tagespresse, im Hörfunk und auf Facebook kommuniziert.
Stellen Sie uns Ihre Fragen. Wir beantworten Sie gerne.
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Zino Barbieri
Projektleiter
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